ProDrive Instruktor-Ausbildung A + B
Um als Instruktor im Rahmen der Mehrphasenausbildung tätig sein zu können,
sind folgende Vorraussetzungen erforderlich:
1. Vollendung des 24. Lebensjahres
2. 5 Jahre Besitz der jeweiligen Führerschein-Klasse
3. keine Bestrafung gem.§ 99 Abs.1, 1a, 1b und 2 StVO 1960
innerhalb der letzten 5 Jahre
4. keine Bestrafungen wegen gerichtlicher Delikte, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten bedroht sind
5. Ausbildung in den Fachbereichen Verkehrspsychologie und
Pädagogik – 23 Stunden=eigener Kurs (entfällt für Fahrlehrer)
6. Theoretische und praktische Ausbildung der angestrebten
Instruktorenqualifikation
Teilnahme an mindestens 3 Fahrsicherheitstrainings pro angestrebter Führerscheinklasse
+ Ansuchen um Zulassung(Strafregister-Auszug+Bestätigungen,etc.)
instruktor@prodrive.at