Ausländischer Führerschein / Wieder-Erteilung
Nicht-EWR-Führerscheine
müssen spätestens 6 Monate nach Wohnsitzbegründung in Österreich umgeschrieben
werden. Auf Antrag ist eine Verlängerung dieser Frist um weitere 6 Monate möglich,
wenn man sich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung in Österreich aufhält.
1. In einer ProDrive.at Fahrschule melden
2. Antrag stellen bei der zuständigen Behörde der Fahrschule
Antrag für Hauptwohnsitz Wien:
Verkehrsamt Wien, Dietrichgasse 27, 1030 Wien, +43 1 31310-0; Mo-Fr 8 - 12.30 Uhr
Antrag für Hauptwohnsitz Bezirk Mödling:
Bezirkshauptmannschaft Mödling, Bahnstraße 2, 2340 Mödling, 02236/9025-0
Dokumente für den Austausch:
• Führerscheinantrag (Formular liegt bei der Behörde auf oder kann im Internet heruntergeladen werden)
• Geburtsurkunde
• Meldezettel
• Amtlicher Lichtbildausweis
• Alter Führerschein (muss abgegeben werden)
• 1 Passfoto
• Ärztliches Gutachten bei Umschreibung aus Nicht-EWR-Staaten
3. Ausbildung:
2 UE (Fahrstunden) zur beantragten Führerschein-Klasse
1 FAHR-Prüfung
Pakte-Preise:
A-Umschreiber / Austausch € 349.-
B-Umschreiber / Austausch € 349.-
C-Umschreiber / Austausch € 400.-
CE-Umschreiber / Austausch € 400.-
C+CE-Umschreiber/Austausch € 500.-
C95-Umschreiber/Nachprfg. € 500.-
D-Umschreiber / Austausch € 800.-
D95-Umschreiber/Nachprfg. € 990.-